Erdbestattungen auf verschiedenen Grabstellen
Die Bezeichnung Erdbestattung, eine Beisetzung des Verstorbenen in einem Grab in der Erde, wird seit Jahrtausenden vom Judentum, Christentum und Islam angewandt. Wird eine Erdbestattung gewählt muss diese in Deutschland frühestens 48 Stunden und spätestens 10 Tage nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Bei gesundheitlicher Unbedenklichkeit kann diese Frist durchaus bei der zuständigen Behörde verlängert werden.
Im Anschluss der von Ihnen individuell gestalteten Trauerfeier wird der Sarg zusammen mit den Angehörigen zur Ruhestätte geführt. Nach absenken des Sarges ins Grab kann bei einer letzten Trauerrede letztmals vom Verstorbenen Abschied genommen werden.
Den Angehörigen bietet solch eine Ruhestätte die Möglichkeit einen Ort aufzusuchen, an dem sie sich dem Verstorbenen stehts nah fühlen und so die Trauer besser bewältigen können.
Verschiedene Grabstellen können gewählt werden:
- Wahlgrab, die Liegezeit beläuft sich auf zwischen 20 und 30 Jahre ( je nach Friedhof ).
Das Grab ist nach Ablauf der Liegezeit nachkaufbar.
- Reihengrab, die Liegezeit beläuft sich auf zwischen 20 und 30 Jahre ( je nach Friedhof ).
Das Grab ist nach Ablauf der Liegezeit nicht nachkaufbar.
- Annonyme Grabstellen ( Rasenfläche ohne Stein ).
- Halbannonyme Grabstellen ( Rasenfläche mit liegendem oder stehendem Stein ).
Das Bestattungsinstitut Harwald Bestattungen lässt Sie in den schweren Stunden des Lebens nicht alleine.
Wir sind Tag & Nacht für Sie da. Notfallnummer: +49 (0) 33232 - 20 18 30