VORSORGE

 
Nicht nur die Vorsorge für eine würdige Bestattung zu Lebzeiten ist für Sie von Bedeutung, vielmehr steht die Vorsorge für eine menschenwürdige Behandlung und Pflege im Fall Ihrer persönlichen Unselbständigkeit im Vordergrund.

Wir möchten Sie deshalb auf diesem Weg über die neuen gesetzlichen Verordnungen im Falle Ihrer persönlichen Unselbständigkeit durch Krankheit oder Unfall informieren.

Das Gesetz schreibt vor:
Ist der Betroffene aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung außerstande, selbst über sich zu entscheiden, wird ein gesetzlicher Vertreter (Vormund) eingesetzt.
Dieser ist bevollmächtigt, über Sie hinweg zu bestimmen, was z.B. Ihre Behandlung und Pflege, die finanziellen Belange usw. angeht, auch wenn Angehörige l. oder 2. Grades (Ehepartner, Kinder, Bruder, Schwester) diese Aufgaben übernehmen möchten.

Deshalb geben wir Ihnen die Möglichkeit, unseren kostenlosen Service zu nutzen.

Unser Service:

- Sie erhalten von uns die entsprechenden Fragenbögen.
- Eine Beratung zum ausfüllen der Fragebögen ist für uns selbstverständlich.
- Gern besuchen wir Sie für eine Beratung zu Hause.

Bitte Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit uns.

Telefon: 033232 - 201830   oder   eMail

Wir erstellen dann für Sie und Ihre Angehörigen ( Eheparter und Kinder ) eine persönliche Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht.

Wichtig:
Dieser Gesetzesbeschluss gilt nicht nur für das gehobene Alter !
Denken Sie an einen Arbeits - oder Verkehrsunfall, wo auch junge Menschen schnell in diese Situation geraten können.
Für sie gilt die gleiche Verordnung.